Wissenswertes zum Thema Führerausweis

Wer am Straßenverkehr als Autofahrer teilnehmen möchte, muss nicht nur eine Reihe unterschiedlicher Verkehrsregeln beachten, sondern benötigt auch ein amtliches Dokument, welches die Fahrkenntnisse des jeweiligen Verkehrsteilnehmers nachweist. Jede Fahrzeugklasse, die gelenkt werden darf, muss darüber hinaus im Dokument eingetragen sein. Allerdings kennen nur wenige Teilnehmer die unterschiedlichen Kategorien, in welche die entsprechenden Fahrzeugtypen eingetragen werden. Zur besseren Unterscheidung werden diese deshalb mit den Buchstaben A – M gekennzeichnet. Im Allgemeinen spricht man dann vom Führerausweis.

Unter den Buchstaben A fallen alle Zweiräder bzw. Motorräder. Allerdings gibt es hier ebenso Unterkategorien, da Motorräder mit einer bestimmen Motorleistung oder Hubraum nur ab einem festgelegten Alter gefahren werden dürfen. Beispielsweise dürfen Motorräder, die unter die Unterkategorie A fallen, nur von Personen über 25 Jahren gelenkt werden, da die Motorleistung mehr als 35 kW übersteigt. Alles, was darunter fällt, kommt in die Unterkategorie -A, welche schon ab dem 18 Lebensjahr geführt werden darf. Ist die kW-Leistung noch niedriger, also unter 4 kW und der Hubraum nicht größer als 50 ccm, dürfen selbst 16-Jährige ans Zweirad.

Die Kategorie B dürfte die wohl Gängigste von allen sein, da diese, plus die Kategorie BE, zum Führen eines PKWs bis 3,5 Tonnen autorisiert. Ebenfalls findet man auch hier eine Unterkategorie mit B1 zum Lenken von dreirädrigen Motorfahrzeugen bis 550 KG. Kategorie C ist der klassische Bereich zum Erwerb des Führerausweises für LKWs. CE ist dabei eine Unterkategorie aus einem Zugfahrzeug und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 KG, C1 eine zum Führen von Zugfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und C1E eben die Variante mit Anhänger über 750 KG. Zur Differenzierung gibt es die Kategorie D, die für Motorwagen mit Personentransport dient. Darunter fallen etwa Busse und kleiner Transporter. Im Vergleich liegt das Mindestalter indessen bei 21 Jahren. Die Unterkategorie BPT sei hier besonders genannt, da diese für den berufsmäßigen Personentransport geschaffen wurde. Dasselbe gilt bei der Spezialkategorie CZV für die Chauffeurzulassung. Weitere Spezialkategorien sind die Klassen F für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren, die ab 16 Jahren gelenkt werden können und die beiden Kategorien G für Traktoren und Motorkarren bis 30 km/h und Mopeds, bei denen der Führerausweis schon ab 14 Jahren möglich ist.

Jede Kategorie muss mit einer entsprechenden Prüfung bestanden werden. Diese gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Bereich. Im Theoriebereich werden in ca. 45 min 50 Fragen gestellt, mit denen man min 35 Punkte erreichen muss. Im Anschluss daran findet die Praxisprüfung mit einem Fahrprüfer statt. Der praktische Teil dauert solange wie der theoretische Teil. Sind beide Prüfungsteile bestanden, bekommt man den Führerausweis, zum Beispiel von Citys Fahrschule Zürich, innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

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