Der erfolgreiche Weg zum Führerausweis

Wer sich ans Steuerrad eines Automobilen setzen will, muss einen gültigen Führerausweis für den entsprechenden Fahrzeugtyp aufweisen können. Bis man den Führerausweis endgültig in der Tasche hat, sind mehrere Prüfungen, Kursbesuche sowie eine Probezeit zu absolvieren. Es existieren diverse Ausweiskategorien. Der Besuch einer Fahrschule wie der Citys Fahrschule ist jedoch nicht immer verpflichtend. Zusätzlich zum schweizerischen Fahrausweis kann auch ein internationaler Führerschein beantragt werden. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass die Fahrerlaubnis bei gravierender Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung entzogen werden kann. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Entscheidung gefällt werden, sich für die Bewältigung des lang ersehnten Führerscheines einzuschreiben. Der Erwerb ist jedoch mit einem Kostenaufwand verbunden, welcher von Kanton zu Kanton variiert. Der Führerscheinanwärter hat die Möglichkeit, einen Monat vor seinem 18. Geburtstag beim zuständigen Amt den Lernfahrausweis zu beantragen.

Vorher muss der Antragsteller aber noch den Nachweis eines besuchten Nothilfekurses erbringen. Nach Einholen des Sehtestergebnisses bei einem geprüften Optiker oder bei einem Augenarzt kann das Gesuchsformular ausgefüllt werden. Die entsprechenden Vordrucke findet man im Internet auf der Seite des Straßenverkehrsamtes des jeweiligen Kantons. Man kann die Formulare dort auch vor Ort holen sowie direkt in der Gemeinde oder bei der Einwohnerkontrolle-Stelle.

Das vollständige Antragsformular, mit farbigem Passfoto, Nothelferausweis, schweizerischer Identitätskarte oder Ausländerausweis werden in Originaldokumentform im Straßenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle-Stelle abgegeben.
Nach erfolgter behördlicher Gesuchsbestätigung kann sich der Kandidat für die Theorieprüfung einschreiben. Nach deren erfolgreichem Bestehen erhält der Kandidat seinen Lernfahrausweis. Dieser ist ein Jahr lang gültig. Wird die theoretische Prüfung dreimal hintereinander nicht bestanden, verliert der Lernfahrausweis seine Gültigkeit.
Der Lernfahrausweis berechtigt den Führerschein-Neuerwerber dazu, mit einer Begleitperson zu fahren. Diese muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den endgültigen Führerschein in der Hand haben.

Die Ausstellung der Fahrerlaubnis für Motorräder – Kategorie A – und Personenkraftwagen – Kategorie B –erfolgt auf eine Probezeit von drei Jahren. Nur jene Neuerwerblinge, welche an den verpflichtenden Weiterbildungen teilgenommen haben, haben Anrecht auf den unbefristeten Führerausweis. Wenn der Führerschein wegen Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung entzogen wird, kommt es zu einer Probezeitverlängerung für ein Jahr. Bei einer zweiten Missachtung erlischt der Probeführerschein.

Der Führerausweis kann für verschiedene Fahrzeugkategorien erworben werden. Im Netz findet man informative Kurzbeschreibungen zu den einzelnen Kategorien, zu geltenden Bestimmungen und erforderlichen Unterlagen für eine Prüfungsanmeldung.
Wer seinen Autofahrnachweis machen will und bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Kategorien A, A1 oder B1 ist, muss keine Theorieprüfung mehr machen, keine Verkehrskunde sowie auch keinen erneuten Nothilfekurs. Man erspart sich in diesem Fall auch die Behördengänge zum Sicherstellen der Identität und kann das Lernausweisgesuch unmittelbar an das zuständige Straßenverkehrsamt richten.

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